Tort – de

Delikt

Ein „Delikt“ im rechtlichen Sinne. Für Versicherungszwecke ist ein „Delikt“-Zustand einer, in dem jeder Unfall ein gewisses Maß an Schuld zwischen den beteiligten Personen nachweisen muss, wobei die Versicherungsunternehmen nur in dem Maße zahlen, wie „schuldhaft“ ihr versicherter Kunde bei dem Unfall war.

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