Dies ist ein Mustervertrag, mit allen normalerweise enthaltenen Bedingungen, außer den Grundmietkosten.
Mietbedingungen
RUHIGE NUTZUNG: Der Mieter hat Anspruch auf ruhige Nutzung der Räumlichkeiten, und der Vermieter wird dieses Recht nicht beeinträchtigen, solange der Mieter die Miete rechtzeitig zahlt und alle anderen Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag erfüllt.
BESITZ UND ÜBERGABE DER RÄUMLICHKEITEN: Der Mieter hat Anspruch auf Besitz der Räumlichkeiten am 1sten Tag der Mietdauer. Bei Ablauf des Mietvertrags hat der Mieter die Räumlichkeiten friedlich in gutem Zustand an den Vermieter oder den Vertreter des Vermieters zurückzugeben, wie sie zu Beginn des Mietverhältnisses waren, mit Ausnahme von normalem Verschleiß.
NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN: Der Mieter darf die Räumlichkeiten nur als Wohnsitz nutzen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht für die Ausübung irgendeiner Art von Geschäft oder Handel ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters genutzt werden. Der Mieter wird alle Gesetze, Regeln, Verordnungen, Statuten und Anordnungen bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten einhalten.
BEWOHNER: Der Mieter stimmt zu, dass keine Gäste, die nicht als unterzeichneter Mieter in diesem Mietvertrag aufgeführt sind, länger als 5 Tage ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in den Räumlichkeiten wohnen dürfen.
ZUSTAND DER RÄUMLICHKEITEN: Der Mieter oder der Vertreter des Mieters hat die Räumlichkeiten, die Einrichtungen, das Grundstück, das Gebäude und die Verbesserungen inspiziert und erkennt an, dass die Räumlichkeiten in gutem und akzeptablem Zustand und bewohnbar sind. Wenn sich während der Laufzeit dieses Mietvertrags, nach Meinung des Mieters, die Bedingungen ändern, hat der Mieter den Vermieter umgehend angemessen zu benachrichtigen.
ÜBERTRAGUNG UND UNTERMIETEN: Der Mieter ☐ darf ☐ darf nicht irgendein Interesse an diesem Mietvertrag übertragen oder untervermieten. Alle Untervermietungsvereinbarungen müssen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters getroffen werden, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Jede Übertragung oder Untervermietung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters führt nach Wahl des Vermieters zur Beendigung dieses Mietvertrags.
GEFÄHRLICHE MATERIALIEN: Der Mieter darf keine Gegenstände gefährlicher, brennbarer oder explosiver Natur in oder um die Räumlichkeiten aufbewahren oder haben, die das Risiko eines Feuers oder einer Explosion in oder um die Räumlichkeiten unangemessen erhöhen könnten oder die von einer verantwortlichen Versicherungsgesellschaft als gefährlich angesehen werden könnten.
VERSORGUNG UND DIENSTLEISTUNGEN: Gebühren für ☐ Elektrizität, ☐ Telefonservice, ☐ Kabelfernsehen, ☐ Heizung, ☐ Warmwasser, ☐ Wasser, ☐ Müllabfuhr, X Schneeräumung und ☐ Rasenpflege sind Dienstleistungen/Versorgungen, die der Wohnung zur Verfügung gestellt werden und als Teil dieses Mietvertrags enthalten sind und vom Vermieter zusätzlich zu den folgenden: 35 $ pro Monat für erbrachte Dienstleistungen.
HAUSTIERE: Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Haustiere in den Räumlichkeiten halten. Wenn der Vermieter dem Mieter die Haltung von Haustieren erlaubt, ist eine zusätzliche Kaution von 250 $ erforderlich, die der Vermieter treuhänderisch für mögliche Schäden an den Räumlichkeiten, die durch die Haustiere des Mieters verursacht werden, einbehält.
ÄNDERUNGEN UND VERBESSERUNGEN: Der Mieter stimmt zu, keine Verbesserungen oder Änderungen an den Räumlichkeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters vorzunehmen. Wenn Änderungen, Verbesserungen oder Veränderungen an oder um die Räumlichkeiten vorgenommen oder gebaut werden, mit Ausnahme von Einrichtungen und persönlichem Eigentum, die ohne Beschädigung der Räumlichkeiten entfernt werden können, werden sie Eigentum des Vermieters und bleiben nach Ablauf des Mietvertrags, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
SCHÄDEN AN DEN RÄUMLICHKEITEN: Wenn die Räumlichkeiten oder Teile der Räumlichkeiten durch Feuer oder andere Unglücke, die nicht auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind, beschädigt oder zerstört werden, wird die Miete während der Zeit, in der die Räumlichkeiten unbewohnbar sind, ausgesetzt. Wenn der Vermieter beschließt, die Räumlichkeiten nicht zu reparieren oder wieder aufzubauen, endet dieser Mietvertrag und die Miete wird bis zum Zeitpunkt des Schadens anteilig berechnet. Jede im Voraus gezahlte, nicht verdiente Miete wird dem Mieter zurückerstattet.
WARTUNG UND REPARATUR: Der Mieter wird auf eigene Kosten die Räumlichkeiten während der Laufzeit dieses Mietvertrags und jeder Verlängerung in gutem, sauberem und hygienischem Zustand halten und instand halten. Der Mieter ist verantwortlich für alle Reparaturen an den Räumlichkeiten, Einrichtungen, Geräten und Ausstattungen, die durch unsachgemäße Nutzung, Verschwendung oder Vernachlässigung des Mieters oder seiner Familie, Vertreter oder Besucher beschädigt wurden. Der Mieter stimmt zu, dass keine Malerarbeiten in oder um die Räumlichkeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Der Mieter hat den Vermieter umgehend über Schäden, Mängel oder Zerstörungen der Räumlichkeiten oder im Falle eines Ausfalls von Geräten oder Ausstattungen zu informieren. Der Vermieter wird sich bemühen, alle beschädigten oder defekten Bereiche, Geräte oder Ausstattungen zu reparieren oder zu ersetzen.
RECHT AUF INSPEKTION: Der Mieter stimmt zu, die Räumlichkeiten dem Vermieter oder den Vertretern des Vermieters für Inspektionszwecke, zur Durchführung von Reparaturen oder Verbesserungen, zur Bereitstellung vereinbarter Dienstleistungen oder zur Besichtigung der Räumlichkeiten durch potenzielle Käufer oder Mieter oder im Notfall zur Verfügung zu stellen. Außer im Notfall hat der Vermieter dem Mieter eine angemessene Mitteilung über die Absicht, die Räumlichkeiten zu betreten, zu geben. Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Schlösser an den Räumlichkeiten hinzufügen, ändern oder umschlüsseln. Zu jeder Zeit muss dem Vermieter ein Schlüssel oder Schlüssel zur Verfügung stehen, die alle Schlösser öffnen und den Zugang ermöglichen. Der Mieter stimmt ferner zu, den Vermieter schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Mieter ein Einbruchmeldesystem installiert, einschließlich Anweisungen, wie es im Notfall deaktiviert werden kann.
ÜBERGANG: Im Falle, dass der Mieter nach Ablauf der Mietdauer (“Übergangszeit”) für einen Zeitraum in den Räumlichkeiten bleibt, wird ein neuer monatlicher Mietvertrag geschaffen, der den gleichen Bedingungen und Konditionen dieses Mietvertrags unterliegt, zu einem monatlichen Mietpreis, der in dieser Vereinbarung gleich ist, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein solcher monatlicher Mietvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen oder mit längerer Frist, wenn gesetzlich erforderlich, gekündigt werden.
VERLASSEN: Wenn der Mieter während der Laufzeit dieses Mietvertrags die Räumlichkeiten oder persönliches Eigentum verlässt, kann der Vermieter nach eigenem Ermessen die Räumlichkeiten auf legale Weise ohne Haftung gegenüber dem Mieter betreten und kann nach Wahl des Vermieters den Mietvertrag kündigen. Verlassen wird definiert als Abwesenheit des Mieters von den Räumlichkeiten für mindestens 25 aufeinanderfolgende Tage ohne Mitteilung an den Vermieter. Wenn der Mieter die Räumlichkeiten verlässt, während die Miete mehr als 60 Tage aussteht und es keine vernünftigen Beweise gibt, außer der Anwesenheit des persönlichen Eigentums des Mieters, dass der Mieter die Einheit bewohnt, kann der Vermieter nach Wahl des Vermieters diesen Mietvertrag kündigen und den Besitz auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise zurückgewinnen. Der Vermieter wird alle verlassenen persönlichen Gegenstände in den Räumlichkeiten auf jede gesetzlich zulässige Weise entsorgen.
VERLÄNGERTE ABWESENHEITEN: Im Falle, dass der Mieter länger als 7 aufeinanderfolgende Tage von den Räumlichkeiten abwesend ist, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter schriftlich über diese Abwesenheit zu informieren. Während dieser Abwesenheit kann der Vermieter die Räumlichkeiten zu angemessenen Zeiten betreten, um die Immobilie zu warten und auf Schäden und notwendige Reparaturen zu überprüfen.
SICHERHEIT: Der Mieter versteht, dass der Vermieter kein Sicherheitssystem oder andere Sicherheitsvorkehrungen für den Mieter oder die Räumlichkeiten bereitstellt. Falls ein Alarmsystem bereitgestellt wird, versteht der Mieter, dass dieses Alarmsystem nicht garantiert wird, in allen Belangen vollständig oder ausreichend zu sein, um den Mieter in den Räumlichkeiten zu schützen. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglichem Verlust, Schaden, Anspruch oder Verletzung, die aus dem Versagen eines Alarmsystems, der Sicherheit oder dem Fehlen eines Alarmsystems oder Sicherheitsvorkehrungen resultieren.
TEILUNGSFÄHIGKEIT: Wenn ein Teil dieses Mietvertrags aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar gehalten wird, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und Wirkung. Wenn eine Bestimmung dieses Mietvertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird und die Einschränkung dieser Bestimmung sie gültig machen würde, wird diese Bestimmung als so eingeschränkt ausgelegt.
VERSICHERUNG: Der Vermieter und der Mieter sind jeweils verantwortlich für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Versicherung für ihre jeweiligen Interessen an den Räumlichkeiten und dem Eigentum, das sich auf den Räumlichkeiten befindet. Der Mieter versteht, dass der Vermieter keine Versicherung für das Eigentum des Mieters bereitstellt. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust des Eigentums des Mieters, sei es durch Diebstahl, Feuer, Unruhen, Streiks, höhere Gewalt oder aus anderen Gründen. Der Vermieter ermutigt den Mieter, eine Mieterversicherung oder eine ähnliche Deckung abzuschließen, um sich gegen das Risiko eines Verlusts abzusichern.
VERBINDLICHE WIRKUNG: Die im Mietvertrag enthaltenen Vereinbarungen und Bedingungen gelten für die Parteien sowie für die Erben, gesetzlichen Vertreter, Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien.
ANWENDBARES RECHT: Dieser Mietvertrag unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Illinois und ist entsprechend auszulegen.
GESAMTE VEREINBARUNG: Dieser Mietvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Darstellungen jeglicher Art, die dem Datum dieser Vereinbarung vorausgehen. Es gibt keine anderen Versprechen, Bedingungen, Vereinbarungen oder anderen Verträge, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf den Gegenstand dieses Mietvertrags beziehen. Dieser Mietvertrag kann schriftlich geändert werden und muss von sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter unterzeichnet werden.
MITTEILUNG: Jede Mitteilung, die gemäß diesem Mietvertrag erforderlich ist oder anderweitig gegeben wird, muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein, frankiert, oder durch einen Overnight-Lieferservice zugestellt werden, wenn an den Mieter, an den Räumlichkeiten, und wenn an den Vermieter, an die Adresse für die Mietzahlung. Jede Partei kann diese Adressen von Zeit zu Zeit ändern, indem sie eine Mitteilung gemäß den oben genannten Vorgaben gibt.
KUMULATIVE RECHTE: Die Rechte des Vermieters und des Mieters aus diesem Mietvertrag sind kumulativ und dürfen nicht als exklusiv gegenüber einander ausgelegt werden, es sei denn, das Gesetz verlangt etwas anderes.
VERZICHT: Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung des Mietvertrags durchzusetzen, wird nicht als Verzicht auf die Einschränkung des Rechts dieser Partei angesehen, später jede Bestimmung dieses Mietvertrags strikt durchzusetzen und einzufordern. Die Annahme der Miete durch den Vermieter verzichtet nicht auf das Recht des Vermieters, irgendwelche Bestimmungen dieses Mietvertrags durchzusetzen.
ENTSCHÄDIGUNG: Soweit gesetzlich zulässig, wird der Mieter den Vermieter und das Eigentum des Vermieters, einschließlich der Räumlichkeiten, von jeglicher Haftung für Verluste, Ansprüche, Verletzungen oder den Tod einer Person, einschließlich des Mieters, oder für Schäden an Eigentum, die aus der Nutzung und dem Aufenthalt des Mieters in den Räumlichkeiten oder aus den Handlungen oder Unterlassungen einer oder mehrerer Personen, einschließlich des Mieters, in oder um die Räumlichkeiten mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Mieters resultieren, freihalten und schadlos halten, es sei denn, es handelt sich um ein Verschulden des Vermieters.
RECHTSANWALTSEINLAGEN: Im Falle, dass der Mieter die Bedingungen des Mietvertrags verletzt oder in der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in Verzug gerät und der Vermieter einen Anwalt beauftragt oder eine Klage, Widerklage oder ein summarisches Verfahren gegen den Mieter aufgrund einer solchen Verletzung oder eines solchen Verzugs einleitet, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber für die Kosten und Ausgaben verantwortlich, die bei der Durchsetzung dieses Mietvertrags entstehen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten. Im Falle, dass der Mieter eine Klage gegen den Vermieter gemäß diesem Mietvertrag einbringt und der Vermieter obsiegt, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber für die Kosten und Ausgaben der Verteidigung einer solchen Klage verantwortlich, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN:
ANZEIGE VON SCHILDERN: Der Vermieter oder der Vertreter des Vermieters kann „Zu verkaufen“ oder „Zu vermieten“ oder „Frei“ oder ähnliche Schilder an oder um die Räumlichkeiten anbringen und die Räumlichkeiten während der letzten 30 Tage dieses Mietvertrags potenziellen Mietern zeigen. Der Mieter stimmt zu, dass keine Schilder ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an den Räumlichkeiten angebracht werden dürfen.
LÄRM: Der Mieter darf keinen unangemessen lauten Lärm oder Aktivitäten in den Räumlichkeiten verursachen oder zulassen, die die Rechte, den Komfort und die Annehmlichkeiten anderer Personen stören könnten. Kein Verweilen oder Besuchen wird in den Gemeinschaftsbereichen erlaubt sein. Die Lieferung und Abholung von Möbeln erfolgt zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.
PARKEN: Dem Mieter wird ☐ die Erlaubnis erteilt X nicht erteilt, die Parkplätze, die sich auf dem Grundstück befinden, zum Parken von 2 Kraftfahrzeugen während der Laufzeit dieses Mietvertrags zu nutzen. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für, noch übernimmt er irgendeine Haftung für Schäden, die durch Feuer, Diebstahl, Unglücksfälle oder aus anderen Gründen in Bezug auf ein Auto oder dessen Inhalt verursacht werden.
BALKONE: Der Mieter ☐ darf X darf nicht den Balkon zum Lagern, Trocknen von Kleidung oder Reinigen von Teppichen nutzen. Die Nutzung des Balkons zu diesem Zweck führt zu einer Geldstrafe von 25 $ pro Tag.
FAHRRÄDER: Alle Fahrräder, die dem Mieter gehören, dürfen nur in den vom Vermieter vorgesehenen Bereichen und nicht in anderen Teilen des Gebäudes, einschließlich Fluren, Eingängen und Lobbys, abgestellt werden.
WOHNUNG: Der Mieter ist nur berechtigt, die oben aufgeführte Wohnung zu bewohnen. Dieser Mietvertrag berechtigt den Mieter nicht zur Nutzung von Bereichen außerhalb der Wohnung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Dachboden, den Keller oder die Garage ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters. Der Mieter darf keinen Teil der Wohnung ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters streichen.
WASSERLECKAGEN: Der Mieter muss den Vermieter sofort benachrichtigen, wenn er laufendes Wasser in den Wasserhähnen in der Küche, im Badezimmer-Waschbecken, in der Badewanne oder in anderen Wasserhähnen bemerkt. Wenn die Toilette läuft und sich nicht richtig abschaltet, muss der Mieter den Vermieter sofort benachrichtigen. Wenn der Mieter den Vermieter nicht über Wasserlecks informiert und festgestellt wird, dass die Wasserrechnung aufgrund dieses Lecks höher ist, ist der Mieter finanziell verantwortlich für die Zahlung der Differenz in der Wasserrechnung.
VERSPÄTUNGSGEBÜHREN: Wenn der Mieter es versäumt, innerhalb von 15 Tagen nach der Benachrichtigung zusätzliche Strafen zu zahlen, wird eine zusätzliche Gebühr von 35 $ für verspätete Zahlungen erhoben.