Going Concern – de

Fortführungsprinzip

Ein Rechnungslegungsprinzip, bei dem angenommen wird, dass ein Unternehmen in absehbarer Zukunft weiterhin tätig ist. Wenn ein Unternehmen nicht als „Fortführungsunternehmen“ angesehen wird (zum Beispiel, wenn es beabsichtigt, an einem bestimmten Datum aufgelöst zu werden), sind andere Rechnungslegungsmethoden erforderlich.

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